Telekom sperrt auch ohne Gesetzesgrundlage

Wie Frank Hamm in seinem Blog schreibt, will die Telekom ab 17.10.2009 Webseiten sperren, auch wenn das Zugangserschwerungsgesetzt nicht in Kraft getreten sein sollte. Dies hat die Telekom auf nachfragen bekannt gegeben.

Anders als im Gesetzt vorgesehen würde der Benutzer dann anstatt der gesperrten Seite kein  ”Stoppschild” zu sehen bekommen, sondern eine Fehlerseite. Anscheinend beugt sich damit einer der ersten großen Internetprovidern dem Druck des BKA. In wie weit andere Provider diesem Beispiel folgen werden ist unklar.

Ob das Zugangserschwerungsgesetzt pünktlich zum 17.10 in Kraft treten kann ist in des noch nicht sicher. Es wird noch auf einen Kommentar der EU Kommission gewartet, wird dieser abgegeben muss das Gesetzt noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.

Wie lang das Gesetzt nach in Krafttreten dann bestehen bleibt kann man nur vermuten, auf Grund der massiven Bedenken und Kritik im Vorfeld bleibt zu hoffen, dass diese Internetzensur möglichst schnell vom Bundesverfassungsgericht gemaßregelt wird.

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